Häufig gestellte Fragen

Keine. Der Ankauf eines Anteils Ihrer Immobilie durch HausVorteil ist für Sie komplett kostenfrei. Wir übernehmen sämtliche anfallenden Kosten, zum Beispiel für einen Gutachter oder den Notar. Auch die Grunderwerbsteuer zahlen selbstverständlich wir.

Das Nutzungsentgelt ist eine Kompensationszahlung und vergleichbar mit einer Miete. Sie zahlen es für unseren Miteigentumsanteil, damit Sie diesen uneingeschränkt nutzen können. Dafür bekommen Sie von uns garantiert den durch einen unabhängigen Gutachter ermittelten Verkehrswert ausgezahlt. Außerdem berechnet HausVorteil keine weiteren Abschläge, wie es zum Beispiel Leibrenten-Anbieter tun.

Ja! Mit Ihrem Miteigentumsanteil bleiben Sie weiterhin an der Entwicklung des Immobilienmarktes beteiligt und profitieren selbstverständlich auch in Zukunft anteilig von etwaigen Wertsteigerungen.

Auf dem Markt der Altersfinanzierung durch Immobilien gab es bisher in unseren Augen nur unzureichende Angebote. Wir haben HausVorteil gegründet, um es anders und vor allem besser zu machen. HausVorteil steht für Flexibilität, Fairness und Transparenz. Wir stellen den Kunden in den Mittelpunkt unseres Handelns. Wir wissen: Jeder Kunde hat andere Wünsche, Pläne und Ziele – und uns ist es wichtig, individuell auf diese einzugehen.

So lange, wie Sie es sich wünschen. Unsere Partnerschaft basiert auf Ihrem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrecht, und dieses gilt lebenslang. Sie können unseren Anteil an Ihrer Immobilie aber natürlich jederzeit zurückkaufen oder sich auch für den gemeinsamen Gesamtverkauf der Immobilie entscheiden.

Nein. Wenn Ihnen die Immobilie gemeinsam gehört, dann gilt das gemeinschaftliche Nießbrauchrecht für den noch lebenden Partner unverändert weiter.

Ja. Ihre Erben haben zudem selbstverständlich ein Vorkaufsrecht auf unseren Miteigentumsanteil. Wir kümmern uns dann um die Übertragung auf Ihre Erben oder organisieren den Verkauf der Immobilie – ganz so, wie es gewünscht wird.

Ja, auch das ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Restschuld und der verkaufte Anteil zusammen nicht mehr als 50 Prozent des Immobilienwertes betragen.

Ihr im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht sichert Sie vollumfänglich ab. Ein einmal vereinbartes Nießbrauchrecht ist nach Vertragsabschluss inhaltlich nicht mehr veränderbar. Es endet frühestens mit dem Ableben des Berechtigten oder wenn dieser aktiv darauf verzichtet.

Im Rahmen des Teilverkaufs und der notariellen Abwicklung schließen wir gemeinsam eine so genannte Miteigentümervereinbarung ab. In dieser Vereinbarung sind alle wichtigen Punkte und Verantwortlichkeiten geregelt. Über die Miteigentümervereinbarung stellen wir sicher, dass der Teilverkauf für beide Seiten vom ersten Moment an fair und transparent abläuft und keine Fragen offen bleiben.

Nach dem Teilverkauf ist HausVorteil der stille Partner im Hintergrund. Sie dürfen weiterhin ganz nach Ihren Wünschen in der Immobilie schalten und walten und haben die komplette Entscheidungshoheit. Dementsprechend sind Sie auch für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich.

HausVorteil hat genau wie Sie das Interesse, im Verkaufsfall den bestmöglichen Preis für die Immobilie zu erzielen. Um das zu erreichen, nutzen wir unser Netzwerk an Spezialisten wie Handwerker, Immobilienmakler, Innenarchitekten und Fotografen, um Ihre Immobilie für den Verkauf im besten Licht erscheinen zu lassen. Für diese professionelle Abwicklung berechnet HausVorteil im erfolgreichen Verkaufsfall ein Durchführungsentgelt in Höhe von 4,9 % bei finalem Verkauf. Das Durchführungsentgelt bemisst sich im Gegensatz zu Wettbewerbern nur auf den übrigen Immobilienanteil des Verkäufers.
Reduktion auf 1,9 %, wenn ein Rückkauf durch Erben oder Miteigentümer erfolgt.

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